Häufig gestellte Fragen zur Jahresabrechnung
- per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - per Fax an +49 3537 2648-26
- per Post an den WAZV "Elbe-Elster-Jessen", OT Grabo, Jessener Str. 14, 06917 Jessen (Elster)
Anfang Dezember hatten wir allen Kunden Ablesekarten zur Übermittlung der aktuellen Zählerstände zugesandt. Auf der Grundlage des bis zum Ablesedatum erfolgten durchschnittlichen Tagesverbrauchs wurde anschließend eine lineare Hochrechnung des Verbrauches bis zum 31.12. vorgenommen. Wurden keine Zählerstände gemeldet, erfolgte eine softwaregestützte Schätzung durch unsere Verbrauchsabrechnung.
Ihr Guthaben wird Ihnen, wie auf der Abrechnung ausgewiesen, auf das uns benannte Bankkonto innerhalb von 1 Monat nach Bescheiderstellung überwiesen.
Die Bankverbindung müssen Sie schriftlich mitteilen. Sollten Sie bisher beim WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Barzahler sein, dann liegt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ein SEPA-Lastschrift-Mandat bei. Dieses können Sie ausfüllen und unterschrieben im Original an uns zurücksenden. Oder nutzen Sie dieses Online-Formular: Link.
Die Nachzahlung, wie auf der Abrechnung ausgewiesen, ist innerhalb von 1 Monat nach Bescheiderstellung zu begleichen. Bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat wird diese von uns zum Fälligkeitsdatum eingezogen.
Dieser ist erstmals am 01.04. fällig. Die Höhe des Gesamtabschlages und die weiteren Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung.
Ihre Zahlungen wurden bis zu einem im Bescheid genannten Datum in der Abrechnung berücksichtigt. Haben Sie spätere Zahlungen getätigt, wurden diese auf Ihrem Kundenkonto als Guthaben gebucht.
Der Abschlag wurde auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauches für Trinkwasser sowie den gültigen Grund- und Mengengebühren errechnet.
Bitte wenden Sie sich für Abschlagsänderungen schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.
Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung. Nach Möglichkeit reichen Sie bitte auch ein Foto von Ihrem Wasserzähler ein. Bitte bedenken Sie eine mögliche Schätzung durch den Verband bei fehlender Zählerstandsmeldung.
Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.
Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.
Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.
Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.
Auf unserer Internetseite finden Sie das Formular für Nutzer-/ Eigentümerwechsel zum Druck. Senden Sie es dann bitte ausgefüllt an unsere Verbrauchsabrechnung.
Häufig gestellte Fragen - Sonstiges
Die Gebühren und Beiträge für Trink- und Schmutzwasser finden Sie hier: Gebühren & Beiträge.
Sollten nach Erhalt Ihrer Verbrauchsabrechnung noch Änderungen deutlich werden, teilen Sie uns diese umgehend schriftlich mit. Halten Sie sich in diesem Fall für Überprüfungen bereit.
Bei Gewerbegrundstücken wird als Maßstab die Zählergröße des eingebauten Wasserzählers herangezogen.
Sofern das Grundstück noch über einen eingebauten Wasserzähler verfügt, werden auch diese Grundstücke mit herangezogen. Sollte ein Rückbau gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an den Verband.