Dezentrale Schmutzwassergebühren – Umsetzung Rechtsprechung

Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung musste ab Juli 2024 beim WAZV eine Abrechnungsumstellung vorgenommen werden. Davon betroffen sind Kunden des Verbandes mit einer abflusslosen Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage, welche bisher nach erfolgter Schmutzwasser- bzw. Klärschlammentsorgung bereits im Folgemonat nach der Entsorgung ihren dezentralen Schmutzwassergebührenbescheid erhalten haben, z. B. Gärten.

Die Umstellung erfolgt dahingehend, dass zukünftig alle Abrechnungen zum Jahresende zu erstellen sind.

Das heißt für Sie als Kunde, dass alle Entsorgungen im Zeitraum Juli 2024 bis Dezember 2024 in einer Jahresabrechnung zusammengefasst und nach derzeitigem Stand im Januar 2025 verschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass es in den oben erwähnten Fällen aufgrund dieser Systemumstellung künftig keine monatlichen dezentralen Schmutzwassergebührenbescheide mehr geben wird.

Die Bescheide werden zukünftig erst im Folgejahr am Jahresanfang für alle erfolgten Entsorgungen des Vorjahres erstellt.

24-h-Notfall-Telefon

(bei Störungen und Havarien)

Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“
OT Grabo
Jessener Straße 14
06917 Jessen (Elster)

Tel: 03537-2648-0
E-Mail: info@wazv-jessen.de

Öffnungszeiten

ab dem 01.04.2026

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