Sehr geehrte Kunden/-innen,
Ab dem 01.01.2026 steht unter dem Reiter „Service“ → „Formulare“ ein vorgefertigter Antrag auf Stundung mit und ohne Ratenzahlung zur Verfügung.
Anträge auf Stundung, unabhängig davon, ob eine Ratenzahlung beantragt wird, sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich unter Verwendung dieses Antragsformulars zu stellen und bei dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ einzureichen.
Formlose Anträge werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“