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Leitungsauskunft | Schachtschein

Da unsere Leitungen für Trink- und Schmutzwasser im Erdreich liegen, können sie durch Tiefbauarbeiten beeinträchtigt oder beschädigt werden. Dies kann zur Unterbrechung der Versorgung bzw. Entsorgung im Verbandsgebiet führen.

Unser Verbandsgebiet finden Sie hier https://www.wazv-jessen.de/verband/verbandsgebiet.

Wenn Sie im Verbandsgebiet des „Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Elbe-Elster-Jessen“ Baumaßnahmen planen oder realisieren, ist bei uns als Betreiber der Leitungen, eine Leitungsauskunft einzuholen. Vor Beginn der Arbeiten muss die genaue Lage der vorhandenen Leitungen geklärt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, DGUV-Regelwerk 203-017, da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen und die Versorgungs-/Entsorgungssicherheit gefährden.
Bitte beachten Sie, dass Leitungen nicht nur in öffentlichen, sondern auch in privaten Grundstücken verlegt sein können. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen ist.

  1. Für Leitungsauskünfte und Netzpläne im Bereich Trinkwasser und Schmutzwasser ist der WAZV Elbe-Elster-Jessen dem Portal Leitungs-Check-Online (ehemals infrest) angeschlossen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage für eine Leitungsauskunft ausschließlich über das Portal an uns.
    Dort können Sie Ihre Anfrage unkompliziert erfassen und die erforderlichen Unterlagen bzw. Netzpläne anfordern.
    https://www.leitungs-check-online.de

  2. Eine Anfrage per E-Mail ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, beispielsweise für die Abgabe von Stellungnahmen. Teilen Sie bitte folgende Informationen zur Planungs- bzw. Baumaßnahme mit:
  • vollständige Kontaktdaten

  • Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer der Baumaßnahme

  • Gemarkung, Flur, Flurstück/e

  • Art der geplanten Maßnahmen

  • geplanter Baubeginn

  • geplantes Bauende

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster bzw. Lageplan

  • Telefonnummer für Rückfragen

Die vollständige Anfrage senden Sie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für die Bearbeitung der Anfragen und den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten können durch den WAZV Gebühren und ggf. Auslagen gemäß der geltenden Verwaltungskostensatzung anfallen und erhoben werden.

Stand 01.10.2026